{"id":34,"date":"2015-10-27T21:04:45","date_gmt":"2015-10-27T21:04:45","guid":{"rendered":"http:\/\/ffw-bockhorn.de\/?page_id=34"},"modified":"2020-01-02T14:59:59","modified_gmt":"2020-01-02T13:59:59","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ffw-bockhorn.de\/?page_id=34","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 20.05.2006 angenommen.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Satzung des Vereins<\/h2>\n<h2 style=\"text-align: center;\">&#8222;Freiwillige Feuerwehr Bockhorn e.V.&#8220;<\/h2>\n<h4><\/h4>\n<h4>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Freiwillige Feuerwehr Bockhorn e.V.&#8220;. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.<\/p>\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bockhorn.<\/p>\n<p>(3) Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Vereinszweck<\/h4>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung der Freiwilligen Feuerwehr Bockhorn insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkr\u00e4ften. Dabei verfolgt er ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinn der \u00a7\u00a7 51 bis 68 der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(3) Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Mitglieder<\/h4>\n<p>(1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen sein:<br \/>\n1. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),<br \/>\n2. ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),<br \/>\n3. f\u00f6rdernde Mitglieder,<br \/>\n4. Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>(2) Zu den aktiven Mitgliedern z\u00e4hlen auch die Feuerwehranw\u00e4rter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. F\u00f6rdernde Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beitr\u00e4ge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede Person werden.<\/p>\n<p>(2) Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderj\u00e4hrige m\u00fcssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.<\/p>\n<p>(3) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgr\u00fcnde anzugeben.<\/p>\n<p>(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen und abstimmenden Mit\u00adglieder.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n1. mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\n2. durch Austritt,<br \/>\n3. durch Ausschluss.<\/p>\n<p>(2) Der Austritt ist dann wirksam, wenn er dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt worden ist.<\/p>\n<p>(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Erf\u00fcllung seiner Beitragspflicht im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>(4) Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder pers\u00f6nlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>(5) Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingelegt sein. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, hat der Vorstand sie der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlussbeschluss als nicht erlassen.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h4>\n<p>Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung festsetzt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h4>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Vorstand<\/h4>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern<br \/>\n1. dem Vorsitzenden,<br \/>\n2. dem 1. Kommandanten,<br \/>\n3. dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\n4. dem Schriftf\u00fchrer,<br \/>\n5. dem Kassier,<\/p>\n<p>(2) Die unter Absatz 1 Nrn. 1 und 3 bis 5 genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gew\u00e4hlt. Der 1. Kommandant wird auf Veranlassung der Gemeinde Bockhorn auf 6 Jahre gew\u00e4hlt (gesetzliche Regelung). Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p>(3) Au\u00dfer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung und R\u00fccktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/h4>\n<p>(1) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<br \/>\n1. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung.<br \/>\n2. Einberufung der Mitgliederversammlung.<br \/>\n3. Vollzug der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<br \/>\n4. Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens,<br \/>\n5. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts,<br \/>\n6. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern,<\/p>\n<p>(2) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende (\u00a7 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 3), je mit Einzelvertretungsbefugnis. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Im Innenverh\u00e4ltnis wird das Vertretungsrecht des stellvertretenden Vorsitzenden auf den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Sitzungen des Vorstands<\/h4>\n<p>(1) F\u00fcr die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher einzuladen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.<\/p>\n<p>(2) \u00dcber die Sitzung des Vorstands ist vom Schriftf\u00fchrer ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Kassenf\u00fchrung<\/h4>\n<p>(1) Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beitr\u00e4gen und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>(2) Der Kassenwart hat \u00fcber die Kassengesch\u00e4fte Buch zu f\u00fchren und eine Jahresrechnung zu erstellen.<\/p>\n<p>(3) Die Jahresrechnung wird von den Kassenpr\u00fcfern gepr\u00fcft. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<h4>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n1. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands,<br \/>\n2. Festsetzung der H\u00f6he des Jahresbeitrags,<br \/>\n3. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\n4. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\n5. Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands,<br \/>\n6. Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p>(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich mindestens einmal statt. Au\u00dferdem mu\u00df die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand schriftlich verlangt wird.<\/p>\n<p>(3) Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, schriftlich einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.<\/p>\n<h4>\u00a7 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>(2) In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr &#8211; auch Ehrenmitglied &#8211; stimmberechtigt. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(3) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>(4) Die Art der Abstimmung wird grunds\u00e4tzlich vom Vorsitzenden als Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn ein F\u00fcnftel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>(5) \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters, die Tagesordnung, die Beschl\u00fcsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.<\/p>\n<h4>\u00a7 14 Ehrungen<\/h4>\n<p>An Personen, die sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann<br \/>\n1. eine besondere Auszeichnung<br \/>\n2. die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung<\/h4>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen der Gemeinde Bockhorn oder deren Rechtsnachfolgerin zu. Die Gemeinde Bockhorn bzw. deren Rechtsnachfolgerin hat dieses Verm\u00f6gen bis zu 5 Jahre nach der Aufl\u00f6sung des Vereins treuh\u00e4nderisch zu verwalten. Sollte w\u00e4hrend dieser Zeit in Bockhorn wieder eine Freiwillige Feuerwehr gegr\u00fcndet werden, so soll das Vereinsverm\u00f6gen dieser zuflie\u00dfen. Nach Ablauf von 5 Jahren hat die Gemeinde Bockhorn oder deren Rechtsnachfolgerin das erhaltene Vereinsverm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr das Feuerwehrwesen zu verwenden.<\/p>\n<hr \/>\n<h3><a href=\"https:\/\/ffw-bockhorn.de\/?page_id=3797\">Download<\/a> der aktuellen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bockhorn e.V.<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 20.05.2006 angenommen. 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